Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Streamen von illegalen Seiten wie kinox.to rechtswidrig sei.
Bisher war es für deutsche Seher so, dass das bloße ansehen von Filmen über diverse Anbieter in einer Grauzone lag. Solange man nicht aktiv hochlud, war das reine Konsumieren straffrei. Mit dem heutigen Urteil des EuGH in Luxemburg wird sich das aber europaweit ändern. Sollten die Server von Diensten beschlagnahmt werden, so könnten künftig Nutzer mit einer Abmahngebühr von bis zu 150€, plus 5€ bis 10€ pro angesehenen Film, rechnen. Hauptsächlich sind aber nur Premium-Nutzer, die für solche Dienstleistungen bezahlen, gefährdet, da sich die Personen nur über die Bankverbindung beziehungsweise die IP-Adresse auffinden lassen, welches sich jedoch als schwierig heraustellt, da sich diese alle 24 Stunden ändert. Auch protokolliert kaum ein solcher Anbieter IP-Adressen - somit ist keine neue Abmahnwelle zu erwarten.
Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke erklärt dazu folgendes:
"Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen."
Weitere Informationen befinden sich im Pressetext des EuGH.
Eure Meinung dazu?