Es beherrschte die Medien für mehrere Wochen, dass Schmähgedicht des deutschen Modertors und Satirikers Jan Böhmermann. Am 31. März trug dieser ein Gedicht vor und griff mit diesem den türkischen Staatschef Recipe Erdogan mit teils vulgären Äußerungen und Vergleichen an. Vorausgegangen war ein Lied der Satire-Sendung Extra 3 im NDR, die Erdogan musikalisch durch den Kakao zog (siehe unten), woraufhin dieser die Macher verklagte.
Schon diese Klage war ein mediales Ereignis, doch es war nichts im Vergleich zu dem medial Sturm, den Böhmermanns Gedicht auslöste. Nun wird dieses Kapitel aber geschlossen. Wie die Mainzer Staatsanwaltschaft bekannt gab, wird die Klage, bzw. das laufende Strafverfahren gegen Böhmermann eingestellt. Begründung: Die für den Fall zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnnis, dass Böhmermann nicht mit erforderlicher Sicherheit nachzuweisen ist, dass er eine Straftat begangen habe.
Böhmermanns Anwalt, Christian Schertz, äußerste sich zu Einstellung wie folgt:
"Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten Einschätzung der Rechtslage entsprochen" [...] "Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als 'bewusst verletzend' bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann."
Doch damit ist die Angelegenheit noch nicht beendet. Am 2. November muss Böhmermann in Hamburg vor Gericht, wegen einer zivilrechtlichen Klage von Erdogan gegen den Moderator. Das Hamburger Landgericht hat bereits eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts verbieten soll. Laut Erdogans Anwalts soll vor Gericht erreicht werden, dass das komplette Schmähgedicht verboten werden soll. Sollte Erdogan erfolgreich sein, muss Böhmermann wahrscheinlichh Schmerzensgeld bezahlen.
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