Warner sieht sich mit einer Klage konfrontiert, die eines ihrer erfolgreichsten Franchises betrifft: Die Conjuring-Filme. Zu denen gehört auch das Spin-off The Nun, welches diesen September mit The Nun 2 fortgesetzt wird. Der dämonische Kirchenpinguin trat erstmals in Conjuring 2 auf und wurde dort, wie bei allen anderen Auftritten, von Bonnie Aarons verkörpert und genau hat jetzt Klage gegen die Produktionsfirmen der Filme, darunter Warner, eingereicht.
Es geht natürlich ums Geld. Laut Aarons begann die angeklagte Seite Vertragsbruch, weil diese ihr noch immer Geld vorenthält. Finanzen generiert durch Merchandise, die vertraglich der Darstellerin zustehen, die durch ihren markanten Look gewiss zur Bekanntheit der Gruselnonne mitverantwortlich ist. Des Weiteren schuldet Warner ihr noch eine Bonuszahlung.
Laut dem Hollywood Reporter bekam die Schauspielerin für ihre Rolle in The Nun 71.500 US-Dollar. Bei einem Budget von 22 Millionen US-Dollar spielte er global 365 Millionen US-Dollar ein. Vertraglich war festgelegt, dass wenn der Film eine gewisse Summe erwirtschaftet, dass Bonnie Aarons einen Bonus von 175.000 US-Dollar erhält. Diese Zahlung blieben die Verantwortlichen ihr bislang aber schuldig.
Bonnie Aarons und ihre Anwälte argumentieren, dass Warner und die andere angeklagten Produktionsfirmen das Image der Darstellerin ausbeuten. The Nun ist eine ikonische Figur, macht es für Aarons aber gewiss schwierig andere Rolle zu finden, daher könnte sie zusätzliche Gelder gut gebrauchen. Darüber hinaus beschuldigt sie die angeklagten Parteien, ihre Buchhaltung absichtlich intransparent zu halten, damit die wahren Gewinne nicht offenbart werden. Warner und die anderen Firmen gaben bislang kein Statement dazu ab.