Bildnachweis: © Astro | Szene aus "Zombie 2 - Das letzte Kapitel"

Wegen "Zombie 2": Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Arte-Mitarbeiter ein

von Dominik König

Ende Januar staunten Filmfans nicht schlecht, als der deutsch-französische Kultursender Arte den Horrorklassiker Zombie 2 - Das letzte Kapitel  um 0.20 Uhr ungekürzt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausstrahlte und auch in der Mediathek einen Tag im Voraus ungeschnitten verfügbar machte (wir berichteten). Der Haken dabei: der Streifen von Genrelegende George A. Romero ist in Deutschland wegen seiner expliziten Gewaltdarstellung bundesweit indiziert und beschlagnahmt. Für solche Filme gilt ein Werbe-und Verbreitungverbot, bei dessen Verstoß man sich strafbar macht. Nun soll der Vorfall, bei dem es sich laut Arte um eine interne Verwechslung gehandelt haben soll, tatsächlich ein juristisches Nachspiel nach sich ziehen.

So berichtet die TAZ, dass die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, wo Arte Deutschland seinen Sitz hat, ein Ermttlungsverfahren eingeleitet hat. Bislang allerdings noch gegen Unbekannt, da offenbar noch nicht sichergestellt werden konnte, welcher Mitarbeiter den Film irrtümlicherweise ausstrahlen ließ. Dem Verantwortlichen könnten wegen Verdachts der Gewaltdarstellung sowie Verstoßes gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag eine Geldstrafe oder sogar einjährige Haftstrafe drohen.

Während Arte selbst als öffentlich-rechtliche Medienanstalt nicht direkt belangt werden kann, da sich strafrechtliche Ermittlungen nur gegen Einzelpersonen richten, könnte der Sender dennoch gegen die Absätze 5 (Gewaltverherrlichung), 8 (Verstoß gegen die Menschenwürde) und 11 (Indizierung auf Liste B und D der Bundeszentrale für Kinder-und Jugendschutz) eben jenes Jugendmedienschutzstaatsvertrags verstoßen haben. Auch wenn eine Sprecherin von Arte verlautbaren ließ, dass Zombie 2 - Das letzte Kapitel nicht mehr indiziert sei, da online eine DVD mit "FSK ab 18" Logo erhältlich wäre, scheint dies nicht zutreffend zu sein. Laut der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) handele es sich dabei aber um eine Fehlkennzeichnung, die auch nicht genehmigt worden sei. Auch der Bundeszentrale für Kinder-und Jugendmedienschutz zufolge soll der Film nach wie vor indiziert und beschlagnahmt sein.

Das soll laut Schnittberichte.com bereits seit 1990 der Fall sein. Damals beschlagnahmte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Videokassette, über die Jahre folgten weitere Indizierungen und Beschlagnahmungen weiterer Versionen des Films.

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