{{ tweet.login }}

{{{ tweet.body | format }}}

Wird geladen...

×
×

Erwähnungen

×

Benachrichtigungen

"Enola Holmes": Conan Doyle Estate klagt gegen Netflix-Film mit Millie Bobby Brown

DomKarnage

Von DomKarnage

Bildnachweis: © Netflix | Szene aus "Enola Holmes"

Nachdem wir euch erst gestern erste Bildeindrücke von Enola Holmes präsentieren konnten, der diesen Herbst statt im Kino direkt bei Netflix erscheinen wird, gibt es heute eine erneute Entwicklung zum Film mit Millie Bobby Brown (Stranger Things) in der Hauptrolle. Die spielt in der Verfilmung der gleichnamigen Jugendbuchreihe Enola, die jüngere Schwester von Sherlock und Mycroft Holmes. Und genau damit scheinen nun die Hüter des alrehrwürdigen Sherlock-Holmes Kanons alles andere als glücklich zu sein.

Wie der Hollywood Reporter berichtet, soll nämlich die Conan Doyle Estate nun eine Klage wegen Urheberrechts- und Markenverletzung eingereicht haben, die sich sowohl gegen Netflix, als auch Legendary Pictures, den Verlag Penguin Random House, bei dem die Enola Holmes-Romane im englischen Original erschienen sind, sowie natürlich auch deren Autorin Nancy Springer richtet. Zurückgehen tut das Ganze auf den Umstand, dass jene Estate seit 2014 einen Großteil der Rechte an den meisten Sherlock Holmes-Werken verloren hat. Alle Holmes-Geschichten, die Sir Arthur Conan Doyle vor 1923 und damit nach Ende des Ersten Weltkrieges verfasste, gelten seitdem nunmehr als "Public Domain" und dürfen von Autoren weltweit frei verwendet werden. Die 10 Geschichten jedoch, die Doyle zwischen den Jahren 1923 und 1927 veröffentlichte, befinden sich immer noch im Besitz der Conan Doyle Estate und stehen damit unter Urheberrechtsschutz.

Der Unterschied zwischen beiden Phasen bestehe nun laut den Klägern darin, dass Holmes in den späteren Geschichten deutlich weniger unnahbar und menschlicher auftrete, bedingt durch Doyles persönliche Verluste und Erfahrungen in den Kriegjahren. Nun ist man bei der Conan Doyle Estate anscheinend der Ansicht, dass die Darstellung von Sherlock Holmes im Netflix-Film durch Henry Cavill (The Witcher) mit deutlich mehr menschlicher Wärme und Empathie, in diesem Fall für seine Schwester Enola, einhergeht und sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Was unweigerlich die Frage aufwirft, ob Gefühle einer fiktiven Figur in einer allenfalls an die Romane angelehnten Erzählung juristisch anfechtbar sind. Legendary Pictures, die den Film für Warner Bros. ursprünglich produzierten und beispielsweise auch die beiden Sherlock Holmes Filme mit Robert Downey Jr. mit realisierten, wollten sich zu den Vorwürfen bislang nicht äußern.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass die Conan Doyle Estate gegen eine Filmproduktion klagt. Ähnliches geschah auch bereits 2015, als der Film Mr. Holmes erschien, in dem Ian McKellen (Cats) den zum Greis gealterten Meisterdetektiv verkörperte. Die Klage gegen das Studio Miramax blieb jedoch erfolglos.  Es bleibt nun abzuwarten, ob es in diesem neuesten Fall einen ähnlichen Verlauf nehmen könnte.

Ist die Klage für euch nachvollziehbar?

Wird geladen...