Bildnachweis: © Constantin Film | Werbemotiv von "Fack Ju Göhte"

Urteilsspruch: "Fack ju Göhte" verstößt gegen die guten Sitten

von Sebastian Groß

Im November konnten wir euch berichten, dass es vorm Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zu einem Prozess wegen Fack ju Göhte gekommen ist. Der deutsche Verleih Constantin Film, der die Filme produzierte, wollten sich die Namensrechte sichern. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil der Titel gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt. Dagegen wollte Constantin Film vorgehen. Jetzt endlich wurde ein Urteil gesprochen.

Pech für den deutschen Verleih. Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass der Filmtitel vulgär ist und gilt damit nicht als schützenswert. Ob sich die Kläger damit abfinden ist noch nicht entschieden. Ihnen bleibt nun noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Vielleicht ist es für Constantin Film ja ein Trostpflaster, dass Fack ju Göhte 3 einer der erfolgreichsten Kinofilme 2017 in Deutschland war.

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